Ein Balkonkraftwerk kann einen Teil des laufenden Strombedarfs einer Wohnung decken. Vor dem Kauf sind aber drei getrennte Fragen zu beantworten: Darf die Anlage am vorgesehenen Ort angebracht werden, erfüllt sie die technischen Anforderungen und ist der richtige Netzbetreiber rechtzeitig informiert? Die vereinfachte Netzmeldung ersetzt weder die Abstimmung über das Gebäude noch eine Prüfung der vorhandenen Elektroinstallation.
Was die 800-Watt-Grenze bedeutet
E-Control beschreibt Kleinsterzeugungsanlagen als Stromerzeugungsanlagen mit insgesamt höchstens 800 Watt Engpassleistung pro Anlage eines Netzbenutzers. Oberhalb dieser Grenze ist ein Netzzugangsvertrag nach dem Verfahren des Netzbetreibers erforderlich. Maßgeblich ist die Einordnung der gesamten Anlage; mehrere Geräte ergeben deshalb nicht automatisch mehrere unabhängige Freigrenzen. Quelle: E-Control, Mini-PV-Anlagen.
Bitten Sie beim Kauf um eine klare Angabe zur Leistung der vorgesehenen Kombination. Die Modulbezeichnung in Watt peak und die für den Netzanschluss relevante Leistung sind unterschiedliche technische Angaben. Bei einer bestehenden Dachanlage, einer Erweiterung oder einer Kombination mit Speicher sollten Sie die Einordnung mit Fachbetrieb und Netzbetreiber klären, statt aus einer Produktüberschrift auf den zulässigen Anschluss zu schließen.
Netzbetreiber mindestens zwei Wochen vorher informieren
Für eine Kleinsterzeugungsanlage ist grundsätzlich keine Genehmigung des Netzbetreibers nötig. E-Control verlangt jedoch eine Meldung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme. Zuständig ist der Betreiber des örtlichen Stromnetzes, nicht automatisch Ihr Stromlieferant. Bewahren Sie Eingangsbestätigung, technische Daten und spätere Rückmeldungen zusammen auf.
| Beispiel Netzgebiet | Veröffentlichter Meldeweg | Wichtiger Anschlusscheck |
|---|---|---|
| Wiener Netze | Online-Anmeldung einer Kleinsterzeugungsanlage | Der Netzbetreiber prüft die Eignung des Stromzählers. |
| Netz Niederösterreich | Meldung über das Kunden Portal | Die Bestätigung und die Hinweise des Betreibers beachten; bei mehr als 800 Watt in Summe ist ein Netzanschlussantrag nötig. |
Diese Beispiele gelten jeweils im entsprechenden Versorgungsgebiet. Andere Netzbetreiber können andere Formulare verwenden. Quelle: Wiener Netze, Quelle: Netz NÖ.
Wohnungseigentum und Mietwohnung unterscheiden
Für steckerfertige PV-Kleinsterzeugungsanlagen am Balkon oder an der Terrasse enthält § 16 Absatz 5 WEG eine Zustimmungsfiktion. Andere Wohnungseigentümer müssen auf dem vorgeschriebenen Weg verständigt werden; die geplante Änderung muss verständlich beschrieben und auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen werden. Widerspricht ein verständigter Eigentümer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang, kann dessen Zustimmung als erteilt gelten. Eine wesentliche dauernde Beeinträchtigung muss dennoch nicht geduldet werden. Quelle: RIS, WEG § 16.
Diese Regel richtet sich an Wohnungseigentümer. Als Mieter sollten Sie daraus keine automatische Erlaubnis ableiten. Stimmen Sie Ort und Art der Befestigung vorab mit Vermieter beziehungsweise Eigentümer ab. Bei einer besonderen Fassade, Schutzzone oder kommunalen Wohnanlage sind außerdem die örtlichen Vorgaben zu klären. Eine bloße Mitteilung an die Hausverwaltung beantwortet nicht sämtliche Zustimmungsfragen.
Unterlagen und Sicherheit vor dem Kauf
E-Control verweist auf Konformitätsnachweise, Betriebsanleitung und Sicherheitsvorgaben. Insbesondere bei älteren Elektroinstallationen kann eine fachliche Überprüfung erforderlich sein. Verlängerungskabel und Steckdosenleisten dürfen für den Anschluss nicht verwendet werden. Lassen Sie Anschlussart und Eignung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft beurteilen; dieser Leitfaden beschreibt keine Anschlussarbeiten.
- Dokumentieren Sie den geplanten Montageort mit Fotos, ohne sich über ein Geländer zu lehnen.
- Fragen Sie nach einer für das konkrete Geländer geeigneten Befestigung und den Herstellervorgaben zur Montage.
- Verlangen Sie Datenblatt, Konformitätsnachweis und vollständige Anleitung für die tatsächlich gelieferten Geräte.
- Prüfen Sie mögliche Verschattung und Ihren tagsüber laufenden Strombedarf, bevor Sie eine größere Kombination wählen.
Häufige Fragen
Bekomme ich automatisch Geld für Überschussstrom?
Nein. Netz NÖ beschreibt die Kleinsterzeugungsanlage vorrangig für Eigenverbrauch und sieht ohne entsprechenden Abnahmevertrag keine Vergütung vor. Ein Vergütungswunsch muss mit dem Netzbetreiber und einem Abnehmer gesondert geklärt werden.
Ist eine Balkonanlage eine kleine Dachinstallation?
Technisch nutzt sie ebenfalls Photovoltaik, aber Anschlussprozess und Gebäudesituation unterscheiden sich. Für eine größere Dachanlage finden Sie die Projektschritte in unserem Leitfaden zur PV-Montage und Inbetriebnahme. Wählen Sie den Prozess passend zur Anlage und klären Sie offene Punkte vor einer Bestellung.



