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Photovoltaik

Solaranlage mit Förderung kaufen: Antrag, Auftrag und Auszahlung unterscheiden

Prüfen Sie beim PV-Kauf Förderprogramm, Antragszeitpunkt, Auftrag und Abrechnung getrennt und ordnen Sie frühere Bedingungen dem richtigen Jahr zu.

Zwei Erwachsene betrachten eine Dachskizze und eine unbeschriftete Projektmappe an einer Werkbank.

KI-generiertes Illustrationsbild

Eine Solaranlage mit Förderung zu kaufen, verlangt zwei getrennte Entscheidungen: Passt das Angebot zu Ihrem Gebäude, und erfüllt Ihr konkretes Projekt die Bedingungen eines tatsächlich verfügbaren Programms? Dieser 2025 veröffentlichte Kaufleitfaden wird für neue Vorhaben mit Stand 9. Oktober 2026 eingeordnet. Alte Beträge oder Steuerhinweise sollten deshalb nicht ungeprüft in einen neuen Auftrag übernommen werden.

Das richtige Jahr für das Vorhaben verwenden

Der dritte EAG-Fördercall 2026 läuft laut Abwicklungsstelle bis 22. Oktober 2026. EAG: aktuelle Calls.

Ein offener Call ersetzt die individuelle Prüfung nicht. Notieren Sie, für welchen Projektteil Sie einen Antrag vorbereiten, welches Dokument noch fehlt und wer die Abwicklung übernimmt. Fragen Sie bei bereits begonnenen Vorhaben ausdrücklich nach den maßgeblichen Zeitpunkten und lassen Sie die Antwort zum Projekt schriftlich festhalten.

Vier Beträge sauber trennen

ZeileWas Sie eintragen
AngebotVollständiger Preis einschließlich offener Zusatzarbeiten
AntragBeantragter Betrag und Programmname
ZusageBewilligter Umfang und Auflagen
AuszahlungTatsächlich erhaltene Zahlung nach Abrechnung

Rechnen Sie Ihr verfügbares Budget auch ohne eine noch nicht zugesagte Zahlung. Halten Sie mögliche Änderungen zwischen Angebot und Ausführung gesondert fest: Andere Geräte, eine geänderte Dachbelegung oder zusätzliche Arbeiten sollten erneut geprüft werden, bevor Sie diese freigeben. Ein Förderbetrag im Werbeprospekt ist kein Ersatz für Ihre Unterlagen.

Bestellung und Antragsunterlagen abstimmen

Erstellen Sie mit dem Betrieb eine Terminliste für Antrag, notwendigen Behördenweg, Netzunterlagen, verbindlichen Auftrag und Inbetriebnahme. Welche Regel gilt für welches Programm? Wer kontrolliert den Zeitpunkt einer bindenden Bestellung? Lassen Sie unterschiedliche Fördermöglichkeiten separat prüfen und fragen Sie nach möglichen Kombinationsbeschränkungen.

Die frühere PV-Nullsteuer endete grundsätzlich am 31. März 2025; die Vertragsausnahme galt längstens bis Ende 2025. BMF: zeitlicher Geltungsbereich.

Belege für die Abrechnung sichern

Vereinbaren Sie vorab, wer Rechnungen, Zahlungsnachweise, Geräteunterlagen und Übergabeprotokoll zusammenstellt. Speichern Sie die beantragte Variante und jede freigegebene Änderung. Prüfen Sie bei der Schlussrechnung, ob Leistung, Rechnungsadressat und Projektbeschreibung zu Ihren Förderunterlagen passen. So bleibt auch nach der Montage nachvollziehbar, was gekauft, beantragt und bezahlt wurde.

Weitere Prüfpunkte bietet unsere Checkliste zum PV-Angebotsvergleich.

Kostenlos und unverbindlich Angebote anfragen: solarenergie.at erfasst Ihre Anfrage und kann sie an unabhängige Fachbetriebe weiterleiten. Planung und Installation übernimmt der beauftragte Betrieb; Angebote hängen von Projekt und Verfügbarkeit ab.

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