solarenergie.atAngebote
Photovoltaik

AFIR-Neuerungen 2025: Datenzugang und Lade-Kommunikation einordnen

Dieser historische Beitrag erklärt die AFIR-Änderungen von 2025 und unterscheidet Datenpflichten von technischen Standards neuer öffentlicher Ladepunkte.

Öffentliche Ladestation mit Bezahlterminal neben einem Elektroauto

KI-generiertes Illustrationsbild

Historischer Bericht vom 25. Juli 2025. Die damaligen Änderungen und zukünftigen Termine werden im zeitlichen Kontext erläutert; Quellenprüfung am 9. Oktober 2026.

Die AFIR Ladeinfrastruktur Neuerung von April dieses Jahres ändert in den kommenden Jahren einiges im Bereich des öffentlichen Ladens von Elektroautos. Eine bessere Datenverfügbarkeit ermöglicht es E-Mobilisten, Preise für vertragsloses Laden ähnlich wie heute schon bei Tank-Apps zu vergleichen. Auch eine bessere Datenkommunikation zwischen Ladestation und Fahrzeug ist Teil des Pakets.

Manchmal stecken die großen Dinge im Kleinen. Ein solcher Fall könnte die Neufassung der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) sein. Im April hat die Kommission die AFIR an einigen zentralen Stellen angepasst. Dabei sind zwei regulatorische Änderungen von zentraler Bedeutung, die in der öffentlichen Diskussion jedoch bisher kaum Beachtung fanden.

Artikel 20 AFIR betrifft öffentlich zugängliche Ladepunkte. Die Datenbereitstellung ist dort ab 14. April 2025 vorgesehen, einschließlich Standort, Verfügbarkeit und Ad-hoc-Preis. Die Änderungen von 2025 erweitern die Datentypen. AFIR-Artikel 20.

Das vertragslose Laden könnte mit dieser Änderung zu mehr Preistransparenz stark vorangetrieben werden.

Für den Vergleich öffentlicher Ladeangebote sind Ad-hoc-Preise und Verfügbarkeitsdaten unterschiedliche Informationen. Ein günstiger Standort hilft wenig, wenn alle Ladepunkte belegt sind. Die gemeinsame Darstellung beider Größen kann deshalb für Nutzer besonders hilfreich sein.

Belegungsdaten sind für Routenplanung und die Suche nach verfügbaren Stationen nützlich. Die Datenpflicht allein garantiert jedoch noch keine konkrete App-Funktion: Dafür müssen Anbieter die Informationen auch verarbeiten und verständlich darstellen.

Die Verordnung 2025/656 präzisiert die Kommunikationsanforderungen: Neue oder erneuerte öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen ab 8. Januar 2026 ISO 15118-2 und ab 1. Januar 2027 zusätzlich ISO 15118-20 unterstützen. Entscheidend ist der konkrete Anwendungsbereich. Verordnung 2025/656.

Inwieweit wir solche Modi auch zukünftig im öffentlichen Bereich sehen werden, bleibt abzuwarten.

Insbesondere bidirektionales Laden ist rechtlich komplex und in einem öffentlichen Betrieb vorerst unwahrscheinlich. Plug&Charge wiederum wird im Dokument explizit erwähnt. Eine Verpflichtung für Ladestationsbetreiber besteht auch hier nicht, sodass abzuwarten bleibt, wie viele Akteure sich engagieren werden.

Da bereits existierende Ladestationen nur nachgerüstet werden müssen, wenn sie erneuert werden, werden insbesondere viele langsame AC-Ladestationen insbesondere nicht über Funktionalitäten wie Plug&Charge oder Smart Charging verfügen. Vermutlich wird es also nicht sofort zu einer Änderung für Nutzern und Nutzerinnen kommen. Sobald aber mehr und mehr neue Ladestationen mit den zusätzlichen Funktionen zur Verfügung stehen, werden auch neue Geschäftsmodelle entstehen.

Kostenlose Angebote anfragen