Bundesweite Photovoltaik-Förderungen 2026
Im Jahr 2026 stehen in Österreich verschiedene Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zur Verfügung. Diese Förderungen sind Teil des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Fördercalls und Fristen
Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind im Jahr 2026 drei Fördercalls vorgesehen:
- 23. April bis 11. Mai 2026: In diesem Zeitraum stehen insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung, verteilt auf vier Kategorien nach Leistung:
- Kategorie A (bis 10 kWpeak): 5 Mio. Euro
- Kategorie B (> 10 bis 20 kWpeak): 5 Mio. Euro
- Kategorie C (> 20 bis 100 kWpeak): 15 Mio. Euro
- Kategorie D (> 100 bis 1.000 kWpeak): 15 Mio. Euro
- 16. Juni bis 30. Juni 2026: Hier stehen 12 Millionen Euro bereit, ebenfalls verteilt auf die vier Kategorien.
- 8. Oktober bis 22. Oktober 2026: Erneut sind 8 Millionen Euro verfügbar, aufgeteilt auf die gleichen Kategorien.
Fördersätze
Die Fördersätze variieren je nach Kategorie:
- Kategorie A: 150 Euro/kWpeak
- Kategorie B: 140 Euro/kWpeak
- Kategorie C: 130 Euro/kWpeak (maximal)
- Kategorie D: 120 Euro/kWpeak (maximal)
- Stromspeicher: 150 Euro/kWh
Antragstellung und Kriterien
Die Antragstellung erfolgt über die EAG-Abwicklungsstelle. Für die Kategorien A und B gilt das „first-come-first-served“-Prinzip, während bei den Kategorien C und D der Förderbedarf in Euro/kWp und der Einreichzeitpunkt entscheidend sind. Die Förderfähigkeit eines Stromspeichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden.
Landesspezifische Förderungen
Zusätzlich zu den bundesweiten Förderungen bieten einige Bundesländer eigene Programme zur Unterstützung von Photovoltaikanlagen an. Diese Programme variieren je nach Bundesland und können zusätzliche Anreize bieten.
Beispiele für Landesförderungen
- Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien: Diese Bundesländer bieten spezielle Förderungen für Photovoltaikanlagen an.
- Oberösterreich: Fördert Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, was indirekt auch die Installation von Photovoltaikanlagen unterstützen kann.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung für Förderungen ist an bestimmte Fristen gebunden. Es ist wichtig, die jeweiligen Deadlines einzuhalten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Eine alleinige Förderung von Stromspeichern ist nicht möglich; sie muss im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage beantragt werden.
Fazit
Die Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Österreich bieten eine wertvolle Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Interessierte sollten die Fristen und Anforderungen genau beachten, um von den verfügbaren Mitteln zu profitieren.
Häufige Fragen
Welche Fördersätze gelten 2026 für Photovoltaikanlagen?
Die Fördersätze variieren je nach Kategorie: 150 Euro/kWpeak für Kategorie A, 140 Euro/kWpeak für Kategorie B, 130 Euro/kWpeak für Kategorie C und 120 Euro/kWpeak für Kategorie D.
Wann sind die Fördercalls für Photovoltaikanlagen 2026?
Die Fördercalls finden vom 23. April bis 11. Mai, 16. Juni bis 30. Juni und 8. Oktober bis 22. Oktober 2026 statt.
Wie erfolgt die Antragstellung für Photovoltaik-Förderungen?
Die Antragstellung erfolgt über die EAG-Abwicklungsstelle. Kategorien A und B folgen dem "first-come-first-served"-Prinzip, während bei C und D der Förderbedarf entscheidend ist.
Gibt es spezielle Förderungen in den Bundesländern?
Ja, einige Bundesländer wie Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien bieten zusätzliche Förderungen für Photovoltaikanlagen an.
Kann ein Stromspeicher allein gefördert werden?
Nein, die Förderung eines Stromspeichers ist an den Antrag für eine Photovoltaikanlage gebunden.



