Ende des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
Mit dem 31. März 2025 endete in Österreich die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen. Diese Regelung hatte zuvor die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikmodulen von der Umsatzsteuer befreit. Nun unterliegen diese Leistungen wieder den regulären Umsatzsteuersätzen. Dies bedeutet, dass die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen für private Haushalte teurer werden könnte, da die Mehrwertsteuer nun wieder eingerechnet werden muss.
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen
Auch nach dem Ende des Nullsteuersatzes gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die die Investition in Photovoltaikanlagen attraktiv machen. Diese Förderungen sind Teil des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und bieten Investitionszuschüsse für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie für Stromspeicher.
EAG-Investitionszuschüsse
Die EAG-Investitionszuschüsse werden in verschiedenen Kategorien vergeben, die sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen richten:
- Kategorie A: Bis 10 kWpeak – 150 Euro/kWpeak
- Kategorie B: Über 10 bis 20 kWpeak – 140 Euro/kWpeak
- Kategorie C: Über 20 bis 100 kWpeak – 130 Euro/kWpeak (maximal)
- Kategorie D: Über 100 bis 1.000 kWpeak – 120 Euro/kWpeak (maximal)
Zusätzlich werden Stromspeicher mit 150 Euro pro kWh gefördert. Diese Förderungen sind an bestimmte Antragsfristen gebunden, die im Jahr 2026 zu mehreren Zeitpunkten stattfinden.
Förderanträge und Bedingungen
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über ein elektronisches System, das auf der Website der EAG-Abwicklungsstelle zugänglich ist. Die Anträge werden nach dem „first-come-first-served“-Prinzip bearbeitet, insbesondere für kleinere Anlagen bis 20 kWpeak. Für größere Anlagen wird zusätzlich der Förderbedarf in Euro pro kWpeak berücksichtigt.
Regionale Förderungen
Zusätzlich zu den bundesweiten EAG-Förderungen bieten auch die Bundesländer in Österreich eigene Förderprogramme an. Diese können sich auf nachhaltigen Wohnbau, Sanierungen oder spezifische Investitionsmaßnahmen beziehen. So fördern beispielsweise Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien Photovoltaikanlagen mit zusätzlichen Mitteln.
Steuerliche Aspekte
Die steuerlichen Auswirkungen des Endes des Nullsteuersatzes sind komplex und können je nach individueller Situation variieren. Es wird empfohlen, sich bei spezifischen steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um die beste Vorgehensweise für die eigene Investition zu ermitteln.
Fazit
Auch wenn der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen in Österreich nicht mehr gilt, bleiben die Investitionen in erneuerbare Energien durch verschiedene Förderprogramme attraktiv. Die Kombination aus bundesweiten und regionalen Förderungen kann die Mehrkosten durch die wieder eingeführte Umsatzsteuer abmildern und die Installation von Photovoltaikanlagen weiterhin wirtschaftlich sinnvoll machen.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Ende des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen?
Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen endete am 31. März 2025, was bedeutet, dass diese nun wieder der regulären Umsatzsteuer unterliegen.
Welche Förderungen gibt es für Photovoltaikanlagen in Österreich?
Es gibt EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sowie regionale Förderungen in verschiedenen Bundesländern.
Wie werden die EAG-Investitionszuschüsse beantragt?
Die Beantragung erfolgt über ein elektronisches System auf der Website der EAG-Abwicklungsstelle.
Welche Kategorien gibt es bei den EAG-Investitionszuschüssen?
Es gibt vier Kategorien, die sich nach der Leistung der Anlage richten: bis 10 kWpeak, über 10 bis 20 kWpeak, über 20 bis 100 kWpeak und über 100 bis 1.000 kWpeak.
Sind Stromspeicher auch förderfähig?
Ja, Stromspeicher werden mit 150 Euro pro kWh gefördert, jedoch nur in Verbindung mit einem Antrag für eine Photovoltaikanlage.



