solarenergie.atAngebote
Aktuelles

EEG und Marktprämie 2026: Solarstrom in Österreich richtig zuordnen

Eigenverbrauch, Energiegemeinschaft und Marktprämie in Österreich unterscheiden. Aktuelle Bürgerenergie-Regeln und Fördervoraussetzungen mit offiziellen Quellen prüfen.

Unterlagen und Solarmodulmuster bei der Tarifplanung

KI-generiertes Illustrationsbild

Wer in Österreich Solarstrom erzeugt, sollte drei Entscheidungen auseinanderhalten: Verbrauch im eigenen Gebäude, Teilnahme an einer Energiegemeinschaft und Vermarktung des verbleibenden Stroms. Eine Marktprämie ist eine mögliche Förderung für bestimmte Projekte. Sie ist weder der gewöhnliche Einspeisetarif noch ein automatischer Bonus für jedes EEG-Mitglied.

Quellenstand: 9. Oktober 2026. EEG bezeichnet hier eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. Für ein österreichisches Projekt sind die österreichischen Energie- und Förderregeln maßgeblich. Seit Anfang Oktober gibt es außerdem neue Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung nach dem ElWG.

Vier Wege für Ihren Solarstrom

WegWas passiert?Was Sie vergleichen sollten
EigenverbrauchStrom wird im eigenen Gebäude genutzt.Verbrauchszeiten, mögliche Lastverschiebung und zusätzlichen Speicheraufwand
EnergiegemeinschaftStrom wird nach dem vereinbarten Modell anderen Teilnehmern rechnerisch zugewiesen.Messung, Teilnahmeumfang, Preis, Verwaltung und Abrechnung
Restliche EinspeisungEin Abnehmer vergütet den außerhalb der Gemeinschaft vermarkteten Strom.Preisformel, Gebühren, Laufzeit und Behandlung schwacher Marktpreise
EAG-MarktprämieEine beantragte Betriebsförderung ergänzt die Vermarktung förderfähiger Strommengen.Förderfähigkeit, Ausschreibung, Sicherheiten und vorhandene Förderungen

Die E-Control-Modellübersicht erläutert die getrennte Erfassung von Bezug und Einspeisung sowie die rechnerische Zuweisung auf Viertelstundenbasis. Für verbleibende Überschüsse ist eine Abnahmevereinbarung erforderlich. Eine Gemeinschaft nimmt Ihnen daher nicht automatisch jede erzeugte Kilowattstunde ab.

Was sich im Oktober 2026 geändert hat

Die österreichische Koordinationsstelle beschreibt neue Bürgerenergie-Regeln seit dem 1. Oktober 2026. Die neuen Möglichkeiten können seit 5. Oktober vorläufig mit Zählpunkten beim selben Netzbetreiber umgesetzt werden. Eine Ausweitung der neuen Prozesse über mehrere Netzgebiete wird dort für April 2027 erwartet; das ist ein angekündigter Umsetzungsstand und keine Zusage für Ihr Projekt.

Auch bei Netzentgelten ist der Zeitpunkt entscheidend. Nach dem veröffentlichten Übergangsstand bleiben bis Ende 2026 die bestehenden Vergünstigungen für lokale beziehungsweise regionale EEG maßgeblich. Für zusätzliche Modelle wie lokale BEG oder P2P ist die angekündigte Erweiterung der Vergünstigungen noch von der neuen Verordnung abhängig. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem Rabatt, den der Netzbetreiber für Ihr Modell noch nicht verrechnen kann.

Marktprämie: Antrag und Vermarktung gehören zusammen

Das BMWET beschreibt die Marktprämie als Zuschuss für vermarkteten und tatsächlich ins öffentliche Netz eingespeisten erneuerbaren Strom. Bei Photovoltaik werden Empfänger und anzulegender Wert durch Ausschreibungen ermittelt. Als grundsätzlich zulässige Projektarten nennt die Übersicht neue Anlagen mit mehr als 10 kWp beziehungsweise Erweiterungen um mehr als 10 kWp; weitere Fördervoraussetzungen kommen hinzu.

Das bedeutet nicht, dass eine beliebige bestehende Dachanlage durch Anmeldung in einer EEG sofort eine Marktprämie erhält. Prüfen Sie Projektart, bisherigen Fördervertrag, förderfähige Strommengen und Ausschreibungsunterlagen vor Ihrer Entscheidung. Bei Gemeinschaften sind zusätzliche mengenbezogene Fördergrenzen zu berücksichtigen. Die konkrete Zuordnung sollte die Förderabwicklungsstelle anhand Ihres Projekts bestätigen.

Die EAG-Wissensdatenbank nennt Ausschlussgründe wie verspätete oder unvollständige Gebote und nicht vollständig geleistete Erstsicherheiten. Ein bereits gefördertes Projekt kann nicht beliebig nochmals in die Ausschreibung eingebracht werden. Auch nach einem Zuschlag müssen Sicherheiten und Inbetriebnahmefristen erfüllt werden. Kalkulieren Sie Fördererlöse daher erst auf Grundlage des tatsächlichen Förderstatus.

Eine praktische Vergleichsrechnung vorbereiten

Beginnen Sie mit einem vollständigen Jahr Erzeugungs- und Verbrauchsdaten, sofern diese vorhanden sind. Teilen Sie die Mengen in Eigenverbrauch, mögliche Gemeinschaftszuweisung und übrige Einspeisung auf. Vergleichen Sie für jede Variante den erwarteten Erlös und die zugehörigen laufenden Kosten. Mitgliedsbeiträge, Abrechnungsentgelte und zusätzliche Technik gehören ebenfalls in die Rechnung.

Erstellen Sie anschließend eine zweite Variante mit geringerer Stromabnahme in der Gemeinschaft und schwächeren Einspeisepreisen. So erkennen Sie, welche Annahme das Ergebnis besonders beeinflusst. Ein Speicher ist eine eigene Investitionsentscheidung: Er verändert die verfügbare Menge und verursacht Anschaffungs- sowie Betriebskosten. Eine reine Betrachtung des höchsten Centbetrags reicht für diesen Vergleich nicht aus.

Fragen vor dem Beitritt oder Fördergebot

  • Welcher Zählpunkt nimmt mit welchem Anteil teil, und ist die notwendige Messung eingerichtet?
  • Wer trägt Abrechnung und Organisation, und welche Gebühren fallen an?
  • Was passiert mit Strom, den die Gemeinschaft nicht zuweisen kann?
  • Welche Kündigungs- und Änderungsmöglichkeiten enthalten die Vereinbarungen?
  • Welche bisherige Förderung besteht, und welche neue Förderung ist tatsächlich zulässig?

Für das technische Angebot helfen Dachplan, Verbrauchsprofil und gewünschte Verbraucher. Vergleichen Sie die PV-Leistungen und Preise getrennt von Gemeinschafts- und Förderverträgen. Einen Einstieg in die eigene Anlagenplanung bietet unsere kostenlose Projektanfrage.

Kostenlose Angebote anfragen